
Fördervorraussetzungen im Programm „Heizen mit erneuerbaren Energien“

Zum Jahresstart haben sich einige Förderungsvoraussetzungen geändert.
Antragsberechtigt sind:
1. Privatpersonen
2. Wohnungseigentümergemeinschaften
3. freiberuflich Tätige
4. Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände
5. Unternehmen
6. gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften
Nicht antragsberechtigt sind der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen, sowie Hersteller von förderfähigen Anlagen.
Weitere Informationen und die genauen Anforderungen finden Sie unter: www.bafa.de

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