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Neubauprogramm KfW-Effizienzgebäude EH 40 NH

Seit 01.03.2023 gelten neue Anforderungen für Neubauten (KfW-Wohngebäude 297/298, KfW-Nichtwohngebäude 299 sowie für Kommunen 498/499), die vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erstellt und über die KfW gefördert werden.

Grundvoraussetzung ist das Erreichen eines EH-40-Effizienzhauses plus das Erreichen eines NH-Kriteriums. Dafür gibt es 2 Stufen:

Klimafreundliches Wohn- bzw. Nichtwohngebäude (KFWG bzw. KFNWG) mit einer LCA (Livecycle Assessment, Lebenszyklusanalyse) bzw. Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus

Klimafreundliches Wohn- bzw. Nichtwohngebäude – mit QNG (KFWG – Q bzw. KFNWG – Q) mit einer QNG- Berechnung (Premium oder Plus)

Ziele der Förderung sind die Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus, die Verringerung des Primärenergiebedarfs in der Betriebsphase und die Erhöhung des Einsatzes erneuerbarer Energien unter Einhaltung von Prinzipien des nachhaltigen Bauens auf Grundlage dieser Richtlinie und nach Maßgabe insbesondere der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie der zur BHO erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften.

Über die vereinfachte LCA-Berechnung gibt es noch keine validen Aussagen, von wem und mit welcher Software diese Berechnung erstellt werden kann. Bisherige Software-Tools sind entweder nicht mehr zugelassen (eLCA, Bauteileditor) oder weisen Schwächen auf. Einige Energieberater-Software-Hersteller bieten Erweiterungen an, die ein komplett in 3D erfasstes Gebäudemodul mit der Oekobaudat-Datenbank verbinden und so die gefordeten GWP- und PENRT-Werte ausgeben sollen.

Ein Gebäude erreicht die QNG-NH-Klasse, wenn von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus“ oder das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium ausgestellt wurde. Ob das Anforderungsniveaus „Plus oder „Premium erreicht wird, hat keinen Einfluss auf die Förderfähigkeit oder den Umfang der Förderung. Für die Vergabe des QNG muss eine Nachhaltigkeitsbewertung auf der Grundlage eines registrierten Nachhaltigkeitsbewertungssystems durchgeführt werden und die erreichten Qualitäten müssen durch eine oben erwähnte akkreditierte Zertifizierungsstelle überprüft werden. Das BMWSB listet registrierte Bewertungssysteme und akkreditierte Zertifizierungsstellen auf. Dort finden sich auch detaillierte Informationen.

Die nunmehr gültigen Förderkonditionen für die unterschiedlichen Programme:
KfW 297/298 bei Wohngebäuden: reduzierte Zinsen für 100.000 Euro pro WE bzw. 150.000 Euro pro WE

KfW 299 bei Nichtwohngebäuden: 2.000 Euro/m2 NGF, max. 10 Millionen Euro, bzw. 3.000 Euro/m2 NGF, max. 15 Millionen Euro

KfW 498/499, für kommunale Gebietskörperschaften gibt es spezielle Tilgungszuschüsse.

Somit gibt es keine Tilgungszuschüsse mehr für die Baubegleitung oder die NH-Zertifizierung.

Zusätzlich gibt es neue Bedingungen: Ab einem geförderten Kreditbetrag in Höhe von 700.000 Euro hat der Zuwendungsempfänger Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige Anbieter nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu wirtschaftlichen Bedingungen zu vergeben. Soweit möglich, sind dazu mindestens drei Angebote einzuholen. Verfahren und Ergebnisse sind zu dokumentieren.

Dipl.-Ing. Julian Fischer

Nachhaltiges, kreislaufgerechtes Planen und Bauen © 2024 WEKA Media GmbH & Co. KG 

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Neue Richtlinien nach BEG

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BEG EM 2024: Das ist die neue Förderung für Heizung, Dämmung & Co.

Zum Jahresende 2023 hat die Bundesregierung den Turbo gezündet, damit die neue BEG EM zum 1.1.2024 in Kra treten konnte. Wir informieren über wichtige Fristen und die neuen...

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Der Start in das Jahr 2024 ist von vielen Unsicherheiten geprägt. Die Haushaltslage des Bundes hat sich durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts grundlegend verändert. Neue Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sollen die Bürger entlasten...

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Um die Ziele aus dem Pariser Klimaabkommen, zu denen sich die Bundesregierung verpflichtet hat, zu erreichen, ist eine höhere Reduktion des CO2-Ausstoßes und von ähnlich schädlichen Klimagasen unabdinglich. Gerade der Sektor „Wohnen“ mit seiner Unzahl schlecht gedämmter...

Informationen vor dem Einbau einer neuen Heizung

Rund 80 Prozent der Wärmenachfrage wird derzeit noch durch fossile Brennstoffe abgedeckt. Um den Umstieg auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung anzuschieben, gelten ab dem 1. Januar 2024 neue Regelungen im Gebäudeenergiegesetzt (GEG), die beim Einbau...

Wir stehen Ihnen auch im Jahr 2024 wie gewohnt zur Verfügung!

Auch wenn das Jahr 2024 mit Sicherheit anders und auch nicht leicht wird, so können Sie dennoch auf das Team der Firma lindemann thermo-line GmbH zählen.

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Gebietsleiter Jürgen Christiansen und sein Team arbeiten mit regionalen Partnern zusammen, um einen „Rundum-sorglos-Service“ anbieten zu können.

Seit mehr als 30 Jahren ist Sparkassenbetriebswirt Jürgen ChristiansenFachmann auf dem Immobilienmarkt...


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LYNGBORG Alarm informiert Sie bei erhöhter Gefahr von Schimmelpilzbildung. Dann wissen Sie, wann Sie selbst aktiv werden müssen - bevor es zu...

Fördervoraussetzungen im Programm "Heizen mit erneuerbaren Energien"

Zum Jahresstart haben sich einige Förderungsvoraussetzungen geändert.

Weitere Informationen und die genauen Anforderungen finden Sie unter: www.bafa.de

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