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Neues Jahr 2024: Neue Gesetze, Regelungen und Vorgaben

Der Start in das Jahr 2024 ist von vielen Unsicherheiten geprägt. Die Haushaltslage des Bundes hat sich durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts grundlegend verändert. Neue Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sollen die Bürger entlasten und mehr Klimaschutz und Investitionen in den Wohnungsbau ermöglichen.

Bürger und Unternehmen, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Rentner, Steuerzahler, Autofahrer und Hausbesitzer sind gleichermaßen betroffen. Das ändert sich oder ist neu:

Das Arbeitszeiterfassungsgesetz legt fest, dass Arbeitgeber ab 2024 verpflichtet sind, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten elektronisch zu erfassen. Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 12,41 Euro pro Stunde, ebenso die Ausbildungsvergütung. Die Renten sollen im kommenden Sommer um 3,5 Prozent steigen. Die Einkommensteuertarife werden an die Inflation angepasst, der steuerliche Grundfreibetrag steigt auf 11.604 Euro pro Jahr. Die digitale Transformation des Gesundheitswesens wird vorangetrieben, indem die elektronische Patientenakte (ePA) als Standard etabliert wird. Der Anspruch der Eltern auf Kinderkrankengeld wird von 10 auf 15 Tage erhöht. Mit dem Wachstumschancengesetz will die Regierung private Investitionen fördern und für mehr wirtschaftliche Dynamik in den kommenden Jahren sorgen. Die Abschreibungsmöglichkeiten sollen verbessert werden.

Anfang 2024 sind zahlreiche Neuregelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten. Neue Heizungsanlagen müssen nun mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Es besteht keine Pflicht, eine funktionierende Öl- oder Gasheizung durch eine erneuerbare Energiequelle zu ersetzen. Defekte Heizungsanlagen dürfen repariert werden, allerdings gilt diese Regelung nicht für Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind.

Abgestimmt auf die Vorgaben der kommunalen Wärmeplanung gelten je nach Gebäude unterschiedliche Termine, ab denen die neuen Vorgaben eingehalten werden müssen. Neubauten in Neubaugebieten müssen die Anforderung von 65 Prozent erneuerbarer Energien bereits ab dem 1. Januar 2024 erfüllen. Für bestehende Gebäude und Gebäude, die nicht in einem Neubaugebiet errichtet werden, gelten Übergangsfristen. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern gelten die Anforderungen ab dem 30. Juni 2026. In Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern müssen neue Heizungen die Anforderungen ab dem 1. Juli 2028 erfüllen.

Wer in der Übergangszeit eine neue Öl- oder Gasheizung einbaut, muss später nachrüsten oder von vornherein eine Heizung einbauen, die auch mit erneuerbaren Energien betrieben werden kann. Ab dem 1. Januar 2029 müssen Heizungen zu mindestens 15 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Die letzte Übergangsfrist der Bundesimmissionsschutzverordnung, in der alte Kaminöfen weiter betrieben werden dürfen, läuft am 31.12.2024 ab. Betroffen sind Öfen, die vor dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden.

Mit dem GEG wurde auch die Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises erweitert. Künftig muss darin auch angegeben werden, mit welchen erneuerbaren Energien die 65-Prozent-Vorgabe erfüllt wird.

Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat ihren Haushaltsentwurf vorgestellt. Dazu sagt Finanzministerin Monika Heinold: „Der Haushalt 2024 ist der schwierigste, den ich bisher auf den Weg gebracht habe.“ Im Programm Städtebauförderung werden die vorgesehenen Mittel des Landes um fast eine Million Euro gekürzt.

Quelle: https://www.lbs-immoschleswigholstein.de/immo-wissen/neues-jahr-2024-neue-gesetze-regelungen-und-vorgaben.html

Aktuelles 

Neue Richtlinien nach BEG

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert die KfW effiziente Technologien, welche auf Basis erneuerbarer Energien den Gebäudebereich mit Wärme versorgen.

NEU: Die Förderabwicklung wurde von der BAFA an die KfW übertragen...

BEG EM 2024: Das ist die neue Förderung für Heizung, Dämmung & Co.

Zum Jahresende 2023 hat die Bundesregierung den Turbo gezündet, damit die neue BEG EM zum 1.1.2024 in Kra treten konnte. Wir informieren über wichtige Fristen und die neuen...

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Neubauprogramm KfW-Effizienzgebäude EH 40 NH

Seit 01.03.2023 gelten neue Anforderungen für Neubauten (KfW-Wohngebäude 297/298, KfW-Nichtwohngebäude 299 sowie für Kommunen 498/499), die vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erstellt und über die...

Sanierung und Förderung

Um die Ziele aus dem Pariser Klimaabkommen, zu denen sich die Bundesregierung verpflichtet hat, zu erreichen, ist eine höhere Reduktion des CO2-Ausstoßes und von ähnlich schädlichen Klimagasen unabdinglich. Gerade der Sektor „Wohnen“ mit seiner Unzahl schlecht gedämmter...

Informationen vor dem Einbau einer neuen Heizung

Rund 80 Prozent der Wärmenachfrage wird derzeit noch durch fossile Brennstoffe abgedeckt. Um den Umstieg auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung anzuschieben, gelten ab dem 1. Januar 2024 neue Regelungen im Gebäudeenergiegesetzt (GEG), die beim Einbau...

Wir stehen Ihnen auch im Jahr 2024 wie gewohnt zur Verfügung!

Auch wenn das Jahr 2024 mit Sicherheit anders und auch nicht leicht wird, so können Sie dennoch auf das Team der Firma lindemann thermo-line GmbH zählen.

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Gebietsleiter Jürgen Christiansen und sein Team arbeiten mit regionalen Partnern zusammen, um einen „Rundum-sorglos-Service“ anbieten zu können.

Seit mehr als 30 Jahren ist Sparkassenbetriebswirt Jürgen ChristiansenFachmann auf dem Immobilienmarkt...


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Fördervoraussetzungen im Programm "Heizen mit erneuerbaren Energien"

Zum Jahresstart haben sich einige Förderungsvoraussetzungen geändert.

Weitere Informationen und die genauen Anforderungen finden Sie unter: www.bafa.de

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